Hier
haben wir einige wertvolle Tips für Sie
zusammengestellt, wenn Sie eine
Stretchlimousine oder Limousine mieten
möchten.
Seit neuestem gibt es Vermieter, die eine
Stretchlimousine für 10 Personen oder mehr
vermieten - diese Vermietung ist illegal,
ausser dieser Vermieter kann Ihnen seine
Buskonzession zeigen.
Sollte er dies nicht können, raten wir
Ihnen, in diese Stretchlimousine nicht
einzusteigen, da Sie in dieser Limousine
keinerlei Versicherungsschutz haben. Wenn
während der Fahrt eine Polizeikontrolle
stattfinden sollte, ist die Fahrt dann auch
sofort beendet und Ihr geplanter Abend löst
sich in Wohlgefallen auf.
Wir raten Ihnen zu einer Anzeige da dieser
"Vermieter" SIE und andere Menschen durch
sein illegales Vermieten gefährdet
(keinerlei Versicherungsschutz und
Gefährdung der Fahrgäste).
Vermieter
Die Konjunktur ist schlecht - so mancher
denkt an einen kleinen Nebenerwerb. Eine
alte Stretchlimousine mit ein paar Monaten
TÜV und sehr hoher Kilometerleistung gibt es
schon ab 10.000 CHF. Eine selbstgebaute
Homepage kostet auch nicht viel. Und schon
geht es los... In diesen Fällen bekommt der
Kunde sofort eine (schriftliche) Zusage über
ein recht günstiges Angebot. Hier trennt
sich die Spreu vom Weizen: Wenige
Firmengründer starten professionell und
kundenorientiert. Viele brauchen dringend
Aufträge und fahren für sehr wenig Geld mit
katastrophalen Fahrzeugen. Kunden die sich
vorher nicht informiert haben werden nie
wieder eine Limousine mieten. Das alles
schadet dem guten Ruf der Branche. Bei einem
seriösen Vermieter, können Sie sich die
Limousine vor dem BUCHEN persönlich
anschauen (nicht abschrecken lassen wenn der
Vermieter sagt: Die Limousine ist JETZT
nicht gereinigt.).
Mietwagenkonzession
Ein Chauffeur- und Limousinenservice, der
gegen Entgelt Personenbeförderung betreibt,
muss über eine Mietwagenkonzession verfügen!
Egal ob die Fahrt 50,00 CHF oder 400,00 CHF
kostet. Fahrten müssen über das Büro des
Vermieters gebucht werden, und es ist nicht
nur unseriös, sondern auch nicht gestattet,
wie ein Taxi auf der Strasse zu stehen, um
dort Kunden zu gewinnen! Fragen Sie nach, ob
der Vermieter eine Konzession besitzt!
Personenbeförderungsschein Ohne einen
Personenbeförderungsschein darf kein Fahrer
Personen befördern. Achten Sie darauf das
der Personenbeförderungsschein nicht
"ABGELAUFEN" ist
(Personenbeförderungsscheine sind NICHT
UNBEGRENZT GÜLTIG). Der
Personenbeförderungsschein MUSS alle 5 Jahre
"ERNEUERT" werden. Fragen Sie unbedingt
nach, bevor Sie in ein Fahrzeug steigen!
Fahrzeugversicherung
Neben den erforderlichen Konzessionen und
Führerscheinen interessiert den Kunden
folgendes am meisten: Was passiert im Falle
eines Unfalls? Wie man weis bezahlen
Versicherungen im Schadenfall nie gerne. Das
gilt auch für eine private KFZ
Haftpflichtversicherung. Diese
Haftpflichtversicherung schliesst nämlich
eine gewerblich Nutzung aus. Das wird oft
nicht beachtet. Lassen Sie vom Vermieter
nachweisen das die gewerbliche
Personenbeförderung überhaupt versichert
ist. In einer als Privatwagen versicherten
Limousine geniessen Sie keinerlei
Versicherungsschutz.
Preise
Wenn Sie in ein Taxi steigen, würde die
Fahrt für 1 Stunde zwischen 90 CHF und 150
CHF kosten. Stretchlimousinen sind keine
Taxis!!! Hier sitzt niemand mit Lederjacke
und "gold Kettchen" am Steuer. Die Limousine
ist innen und aussen komplett gereinigt (
vor JEDER Fahrt ). Es ist ein Luxusfahrzeug.
Wie viele Fahrgäste???
Nach PBefG § 4 Strassenbahnen, Obusse,
Kraftfahrzeuge dürfen nicht mehr als neun
Personen (einschliesslich Führer) befördert
werden.
Fazit: Wer weniger als 300 CHF bezahlen
möchte, sollte lieber sicher in einem Taxi
fahren als in einer heruntergekommenen
Stretchlimo die nicht für
Personenbeförderung zugelassen ist! Achten
Sie bei einer Buchung auf "versteckte
Kosten". Bei manchen Vermietern stehen am
Ende diverse "versteckte Kosten" auf der
Rechnung, z.B. Benzin, gefahrene km,
Mehrwertsteuer etc. Vergleichen Sie
Endpreise.
Übrigens:
In Der Schweiz nennt man jeden Kleinwagen
mit 4 Türen "Limousine". Achten Sie bei
Buchungen auf das Wort "Stretchlimousine"
oder "Superstretchlimousine" damit nicht
ein normaler PKW erscheint. Unser TIPP für
Sie: Sehen Sie sich die Limousine und den
Vermieter unbedingt vor dem buchen
persönlich an.
Lassen Sie sich vor dem Einsteigen den
gültigen Personenbeförderungsschein (D1,
121) und die Mietwagenkonzession
(Berufsmässige Personen Transport) zeigen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, das
Firmen, die keine Mietwagenversicherung
besitzen, für ihre Fahrgäste keinen
ausreichenden Versicherungsschutz bieten.
Limolux Limousinen Service Gmbh ist nach
§49 Personenbeförderungsgesetz für den
Verkehr mit Mietwagen zugelassen und die
Chauffeure sind im Besitz eines gültigen
Personenbeförderungsscheins.
Unsere
Stretchlimousinen sind als
"Personenmietwagen" versichert und haben
die TÜV Hauptuntersuchung gemäß § 29 STVZO
incl. §41(1) BOKraft (dieses MUSS jeder
Mietwagen haben). Bei uns ist Probesitzen
selbstverständlich erwünscht. Bitte
vereinbaren Sie (auch kurzfristig) mit uns
einen Termin.
Limousinenservice mit Limousinen und
Stretchlimousinen in:
|